Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.05.1987

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.1987 - 16 WF 13/87   

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https://dejure.org/1987,4396
OLG Karlsruhe, 04.02.1987 - 16 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.1987 - 16 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 1987 - 16 WF 13/87 (https://dejure.org/1987,4396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe; Reichweite bewilligter Prozeßkostenhilfe; ausdrückliche Beantragung der Prozeßkostenhilfe; stillschweigender Antrag.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Widerklage; Klageerweiterung; Bewilligung

Papierfundstellen

  • AnwBl 1987, 340
  • Justiz 1987, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 12 S 1962/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung

    Es bedarf vielmehr grundsätzlich eines zusätzlichen Antrages, damit die Prüfung von Erfolgsaussichten und Mutwillen durch das zuständige erstinstanzliche Gericht erfolgen kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 119 RdNr. 39; Wax in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 119 RdNr. 14; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl., RdNr. 488, 510; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.1987 - 16 WF 13/87 -, AnwBl 1987, 340).
  • OLG Koblenz, 28.03.2007 - 5 W 206/07

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Das Verfahren auf Grund einer Klageerweiterung zählt nicht zum Rechtszug, auch nicht für den Beklagten (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 65. A., § 119 , Rn. 39 "Klageerweiterung"; vgl. auch BGH MDR 2006, 224 zur Klageänderung; OLG Karlsruhe AnwBl. 1987, 340 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe

    Aber auch im stark formalisierten PKH-Verfahren ist die Annahme stillschweigender Prozesskostenhilfeanträge für nach Stellung des Prozesskostenhilfeantrags anfallende Gegenstände, für die ein ausdrücklicher Prozesskostenhilfeantrag nicht gestellt ist, grundsätzlich zulässig (vgl. im Einzelnen: Beschluss LAG Baden-Württemberg v. 30.12.1998 - 20 Ta 17/98 m.w.N., LAG Düsseldorf v. 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - in JurBüro 1986, 609, Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Auflage 2004 zu § 117 Rdnr. 15, Motzer in Müko ZPO 2008 zu § 117 Rdnr. 2; a. A: LAG Thüringen Beschlüsse v. 07.10.2002 v. 17.11.2002 - 8 Ta 112/02 u. 8 Ta 119/02, OLG Karlsruhe v. 04.02.1987 - 16 WF 13/87 in AnwBl 1987, 340).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - 8 Ta 188/05

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Verteidigung gegen Widerklage

    Das LAG Berlin stellt zu Unrecht auf die Kommentierung von Zöller/Philippi, 25. Auflage § 119 Rz. 28 ab, in der unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 04.02.1987 - 16 WF 13/87, AnwBl. 1987, 340) ausgeführt ist, dass sich die PKH nicht auf die Verteidigung gegen eine später erhobene Widerklage erstrecke.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 4 Ws 119/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6504
OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 4 Ws 119/87 (https://dejure.org/1987,6504)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.05.1987 - 4 Ws 119/87 (https://dejure.org/1987,6504)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 4 Ws 119/87 (https://dejure.org/1987,6504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Justiz 1987, 463
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

    Diese, mangels ausdrücklicher Regelung, im Wege der Rechtsfortbildung begründete richterliche Rechtsanwendung entsprach der allgemeinen Meinung(vgl. OLGe Nürnberg MDR 1961, 342; Karlsruhe MDR 1983, 151; Justiz 1987, 463; Hamm NStZ 1982, 300; OLG Schleswig SchlHA 1988, 106; und Frankfurt NJW 1978, 2347, LG Göttingen NStZ 1990, 299 ; Frisch ZStW 102 (1990), 707, 770 Rn 164; Loos Anm. zu OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 255, Volckart Maßregelvollzug, 3. Aufl., S. 166; Dreher/Tröndle 46. Aufl., § 67d Rn 5; LK-Horstkotte 10. Aufl., § 67c Rn 9 ; SKStGB-Horn 6. Aufl., 21. Lfg.
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